Ein Unterzentrum sollte
mindestens
4 000 Einwohner am Ort und 8 000 Einwohner im Einzugsbereich
sowie folgende Einrichtungen besitzen:
- Deckung des qualifizierten Grundbedarfs der Bevölkerung:
Grund-, Haupt- und Realschule sowie eine weiterführende
Schule, ggf. eine Förderschule
- Sitz einer Amtsverwaltung und anderer Behörden
- Fachärzte für Allgemeinmedizin, spezialisierte
Fachärzte, Apotheke
- größere Einzelhandelsgeschäfte
- Zweigstellen mehrerer Kreditinstitute
- Anschluss ÖPNV: Erreichbarkeit in 20-30 Minuten
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