Projekt :: e-geography raumordnung auf landesebene
 
 
  Landesentwicklungsprogramme/-pläne: Aufstellung  
 

Landesplanung folgt dem Gegenstromprinzip. Das ist eine wechselseitige Beeinflussung von örtlicher und überörtlicher bzw. regionaler und überregionaler Planung. Dabei soll die Ordnung der Teilräume in die Ordnung des Gesamtraumes eingefügt werden.

Die Gegebenheiten und Erfordernisse der Teilräume sollen im Gesamtraum berücksichtigt werden. Beteiligt sind Gemeinden bzw. Träger der Regionalplanung, Fachplanungsträger (Verkehr etc.), Nachbarländer und –staaten sowie Landesplanungsbeiräte, die die gesellschaftlichen Kräfte darstellen. Es erfolgt zwar keine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, durch die Vorabbekanntgabe von Inhalten findet aber teilweise eine informelle Beteiligung der Öffentlichkeit statt.

Abb.: Gegenstromprinzip (C. Klost, e-geography 2005)
 
   
   
   
   
   
   
   
 
   
   
   
   
   
   
   
   
   
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