Landesplanung folgt dem Gegenstromprinzip.
Das ist eine wechselseitige Beeinflussung
von örtlicher und überörtlicher bzw.
regionaler und überregionaler Planung. Dabei soll
die Ordnung der Teilräume in die Ordnung des Gesamtraumes
eingefügt werden.
Die Gegebenheiten und Erfordernisse der Teilräume
sollen im Gesamtraum berücksichtigt werden. Beteiligt
sind Gemeinden bzw. Träger der Regionalplanung,
Fachplanungsträger (Verkehr etc.), Nachbarländer
und –staaten sowie Landesplanungsbeiräte,
die die gesellschaftlichen Kräfte darstellen. Es
erfolgt zwar keine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit,
durch die Vorabbekanntgabe von Inhalten findet aber
teilweise eine informelle Beteiligung der Öffentlichkeit
statt. |
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Abb.: Gegenstromprinzip (C.
Klost, e-geography 2005) |